Voraussetzungen fürs Augenlasern
Augenlaserbehandlung – Was sind die Voraussetzungen fürs Augenlasern lassen? Sie tragen eine Brille oder Kontaktlinsen, weil Ihr Sehvermögen aufgrund von Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) beeinträchtigt ist? Ist das der Fall, erfüllen Sie schon mal die Grundvoraussetzung fürs Augen lasern lassen in Wien. Eine Laserbehandlung kann besonders für jene Menschen sinnvoll sein, deren Augen auf Kontaktlinsen mit einer Unverträglichkeit reagieren oder die einen Beruf ausüben, bei dem eine Brille als Sehbehelf zu einschränkend ist.
Welche Fehlsichtigkeiten sind behandelbar?
Wir behandeln mittels Laseroperation in unserer Ordination:
- Weitsichtigkeit bis +4 Dioptrien
- Kurzsichtigkeit bis -8 Dioptrien
- Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) bis 5 Dioptrien
Um beurteilen zu können, ob Sie für eine Augenlaserbehandlung geeignet sind, vereinbaren Sie am besten ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch mit uns – dabei klären wir ab, ob Sie die folgenden Voraussetzungen fürs Augenlasern erfüllen.
Augen lasern lassen – das sind die Voraussetzungen
Augenlasern ist zwar eine minimal-invasive, ambulante Behandlung, aber trotz alledem ein Eingriff, der nicht für jeden infrage kommt.
Mindestalter 18 Jahre
Wir führen Augenlaserbehandlungen nur durch, wenn ein Mindestalter von 18 Jahren gegeben ist. Bis dahin – und in den meisten Fällen sogar noch darüber hinaus – ist die Entwicklung der Augen nicht abgeschlossen. In deren weiterem Verlauf kann sich die endgültige Sehstärke noch gravierend verändern. Zu früh vorgenommene Augenoperationen münden deshalb nicht selten in einer wiederkehrenden Fehlsichtigkeit.
Augenlaserbehandlung bis 45 Jahre
Eine Augenlaserbehandlung ist zwar auch noch in einem höheren Alter möglich, aber in den meisten Fällen kommt ab 45 Jahren eine Altersweitsicht dazu – und diese lässt sich nicht durch eine Laserbehandlung korrigieren.
Stabile Sehstärke
Eine weitere Voraussetzung fürs Augenlasern stellt eine stabile Sehstärke dar. Das bedeutet, Ihre aktuelle Sehstärke sollte seit mindestens zwölf Monaten konstant sein. Ob Ihre Sehstärke stabil oder nicht stabil ist, können Sie bei Ihrem Augenarzt erkundigen.
Gesunde Augen als Voraussetzung für eine Laserbehandlung
Um Ihre Augen lasern lassen zu können, darf keine Entzündung oder sonstige Erkrankung der Sehorgane vorliegen. Des Weiteren dürfen keine Vorerkrankungen wie beispielsweise Hornhautschäden oder Netzhautablösungen gegeben sein. Beim Sicca-Syndrom (trockene Augen → …) ist Augenlasern meist auch nicht möglich.
Essenziell ist außerdem eine ausreichende Hornhautstärke und die Hornhaut Ihrer Augen darf auch nicht ungewöhnlich weich sein.
Gute gesundheitliche Verfassung – körperlich und psychisch
Wer krank ist, sollte seinen Körper nicht zusätzlich belasten. Bei Rheuma, Neurodermitis oder Autoimmunerkrankungen wird vom Augenlasern abgeraten. Wenn Sie AllergikerIn sind, wählen Sie für die Augenlaserbehandlung eine allergiefreie Jahreszeit.
Manchmal ist Augenlasern nicht möglich
So sehr Sie es sich auch wünschen mögen, unter gewissen Umständen bzw. wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist eine Augenlaserbehandlung nicht möglich:
- Bei krankhafter Veränderung der Hornhaut wie z. B. einer lokalisierten Hornhautverdünnung (Keratokonus).
- Ihre Hornhaut ist zu dünn und / oder zu weich.
- Bei sehr hoher Fehlsichtigkeit (mehr als: +4 Dioptrien bei Weitsichtigkeit / -8 bei Kurzsichtigkeit / 5 bei Hornhautverkrümmung).
- Wenn Sie unter einer systemischen Immunerkrankung wie beispielsweise dem Lupus erythematodes (Schmetterlingskrankheit) leiden.
- Aufgrund hormoneller Schwankungen während der Schwangerschaft und Stillzeit. Schwangerschaftshormone sind in der Lage, die Beschaffenheit der Hornhaut vorübergehend zu verändern und dadurch die Sehstärke zu beeinflussen.
- Bei Grauem Star (Katarakt): Wenn die Augenlinse eingetrübt ist, empfiehlt sich deren Austausch durch eine Kunstlinse.
- Bei Grünem Star (Glaukom) ist Augenlasern nicht möglich, weil herkömmliche Laser während der OP den ohnehin schon erhöhten Augeninnendruck zusätzlich erhöhen.
- Wenn Sie von Altersweitsichtigkeit betroffen sind.
- Diabetes mellitus stellt so lange ein Ausschlusskriterium dar, wie der Blutzuckerspiegel sich nicht auf einem konstanten Niveau befindet. Aber selbst wenn er sich letztlich eingependelt hat, müssen DiabetespatientInnen besonders sorgfältig untersucht werden, da es einige Augenerkrankungen gibt, die als Folgeerscheinung des Diabetes auftreten.
Sie wollen herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen fürs Augenlasern erfüllen? Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch mit uns: telefonisch unter +43 664 990 34 611 oder mittels E-Mail an office@augenlasern-wien.at oder indem Sie unser Kontaktformular ausfüllen.